Hintergrund
Wer mit seinem Auto die Arbeit der Feuerwehr behindert, kann zur Kasse gebeten werden. Der stellvertretende Revierleiter der Eberbacher Polizei, Erster Polizeihauptkommissar Klaus Großkinsky, erläutert die Kosten:
> Parken in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt: 65 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
> Parken an einer
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