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Hintergrund

05.02.2019 UPDATE: 18.02.2019 06:00 Uhr 40 Sekunden

Wer mit seinem Auto die Arbeit der Feuerwehr behindert, kann zur Kasse gebeten werden. Der stellvertretende Revierleiter der Eberbacher Polizei, Erster Polizeihauptkommissar Klaus Großkinsky, erläutert die Kosten:

> Parken in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt: 65 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

> Parken an einer

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