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EuGH: Facebook kann nach Beleidigungen suchen müssen

Luxemburg (dpa) - Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das EU-Recht stehe entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung veranlasst werden. Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek.

03.10.2019 UPDATE: 03.10.2019 10:48 Uhr 15 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das EU-Recht stehe entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne

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