Zahnarzt verliert erneut vor Gericht gegen Bewertungsportal
Positive Bewertungen seiner Praxis sollen von einer Internet-Plattform einfach gelöscht worden sein. Ein Zahnarzt sieht darin Willkür. Das Gericht ist davon nicht überzeugt.
München (dpa) - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat im Rechtsstreit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda die Berufung eines Zahnarztes aus Kiel abgewiesen.
Der Mediziner hatte vor dem Münchner Landgericht I im April 2019 in der ersten Instanz verloren. Er hatte die Bewertungsplattform verklagt, weil Jameda Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht
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