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Berliner Mieterhöhungsstopp könnte auch Staffelmieten betreffen

Berlin (dpa) - Der geplante Mieterhöhungsstopp für fünf Jahre in Berlin könnte auch Staffelmieten betreffen. Bausenatorin Katrin Lompscher sagte dem Handelsblatt: "Bei Staffelmietvereinbarungen ist die zum Wirkungszeitpunkt des Berliner Mietengesetzes geltende Mietstaffel relevant, diese darf während der Laufzeit des Mietengesetzes nicht weiter erhöht werden." Der rot-rot-grüne Senat hatte sich jüngst auf Eckpunkte für einen Mietendeckel geeinigt. Ziel ist es, dass die Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu beruhigen.

27.06.2019 UPDATE: 27.06.2019 12:04 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Der geplante Mieterhöhungsstopp für fünf Jahre in Berlin könnte auch Staffelmieten betreffen. Bausenatorin Katrin Lompscher sagte dem Handelsblatt: "Bei Staffelmietvereinbarungen ist die zum Wirkungszeitpunkt des Berliner Mietengesetzes geltende Mietstaffel relevant, diese darf während der Laufzeit des Mietengesetzes nicht weiter erhöht werden." Der rot-rot-grüne Senat hatte

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