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Wiesloch. Seit 18. März gilt die aktualisierte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung). Am 19. März wurde diese Verordnung durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Wiesloch konkretisiert. Auch die Stadt muss dafür Sorge tragen, dass die Auflagen im Stadtgebiet eingehalten werden. Dies geschieht auch durch
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