59-Jähriger für Hitlergruß bei Rede auf Querdenker-Demo verurteilt
Kein Kontrollverlust über den rechten Arm: Das Heilbronner Amtsgericht verurteilt den Redner zu einer 3500-Euro-Geldstrafe.

Von Armin Guzy
Sinsheim/Heilbronn. Was für den Angeklagten eine unbewusste Armbewegung war, als die Anspannung nach seiner Rede bei einer Querdenker-Demo von ihm abfiel, war für Richterin Walberg eine "sehr gezielte Bewegung", bei der erst der rechte Zeigefinger nach vorne schoss und dann die gestreckte Handfläche folgte – über den Kopf erhoben und nach dem Halbsatz " ...
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