Plus Klage gegen Bürgermeister-Wahl Eppelheim

Plakatabstand spielte für das Gericht keine Rolle

Das Verwaltungsgericht legte gestern die Begründung für die abgewiesene Bürgermeisterwahlklage vor

05.05.2017 UPDATE: 06.05.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden

Ein Zeichen? Auf der Fassade des Karlsruher Verwaltungsgerichts steht "Verwaltungs-Gerichtshof" geschrieben. Landet die Wahlklage am Ende tatsächlich vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim? Foto: Hammer

Von Anja Hammer

Eppelheim. Seit gestern steht fest, warum das Verwaltungsgericht in Karlsruhe die Klage eines Eppelheimers gegen die Bürgermeisterwahl abgewiesen hat. Die Richter der Zehnten Kammer fanden nämlich: Kläger Georg S. hätte der Wahl gar nicht erst widersprechen dürfen.

Doch der Reihe nach: Bekanntlich hatte sich S. am Wahlsonntag im Oktober an einem Plakat von der

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