Plakatabstand spielte für das Gericht keine Rolle
Das Verwaltungsgericht legte gestern die Begründung für die abgewiesene Bürgermeisterwahlklage vor
Von Anja Hammer
Eppelheim. Seit gestern steht fest, warum das Verwaltungsgericht in Karlsruhe die Klage eines Eppelheimers gegen die Bürgermeisterwahl abgewiesen hat. Die Richter der Zehnten Kammer fanden nämlich: Kläger Georg S. hätte der Wahl gar nicht erst widersprechen dürfen.
Doch der Reihe nach: Bekanntlich hatte sich S. am Wahlsonntag im Oktober an einem Plakat von der
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