Landau/Kandel

Prozess um Mord an 15-Jähriger in Kandel beginnt Mitte Juni

Der erste Termin für den Mordprozess im Fall Mia steht. Das Ergebnis eines Gutachtens über das genaue Alter des Angeklagten kommt aber noch.

22.05.2018 UPDATE: 22.05.2018 15:17 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Niedergelegte Blumen und Kerzen ​vor dem Drogeriemarkt in Kandel, in dem 27. Dezember ein 15-jähriges Mädchen von ihrem Ex-Freund erstochen wurde. Foto: Uli Deck/dpa

Landau/Kandel. (dpa/lrs) Rund ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod der 15-jährigen Mia aus Kandel startet Mitte Juni der Mordprozess gegen den verdächtigen Ex-Freund des Mädchens. Das Landgericht Landau teilte am Dienstag mit, der Prozessbeginn sei am 18. Juni um 9 Uhr. Der Ex-Freund der 15-Jährigen hat den Ermittlern zufolge das Mädchen Ende Dezember 2017 in Kandel erstochen. Dem Flüchtling aus Afghanistan wird vorgeworfen, dass er seine Freundin heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet hat.

Wegen seines Alters wird der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts stattfinden. Einem Sprecher des Gerichts zufolge geht die zuständige Kammer derzeit davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt gewesen ist. Damit wäre die Verhandlung nicht öffentlich.

Der Verdächtige hatte am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel ein Messer gezogen und sieben Mal auf die 15-Jährige eingestochen. Ein Stich in die Herzgegend war tödlich. Die Motive sollen übersteigerte Eifersucht und Rache gewesen sein.

Im Jugendstrafrecht steht, anders als im Strafrecht für Erwachsene, der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Angewendet wird es laut Gesetz grundsätzlich für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und in bestimmten Fällen auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre). Bei Heranwachsenden muss das Gericht entscheiden, ob - entsprechend des geistigen Entwicklungsstands des Täters - das normale Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht angewendet wird. Wird nach Jugendstrafrecht geurteilt, beträgt die Höchststrafe für Mord zehn Jahre, bei Heranwachsenden bei besonderer Schwere der Schuld 15 Jahre.

Über das Alter des Verdächtigen war intensiv diskutiert worden. Er war nach der Registrierung beim Jugendamt Frankfurt am Main zur Tatzeit 15 Jahre alt. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft geht jedoch von einem Mindestalter von 17,5 Jahren und einem wahrscheinlichen Alter von etwa 20 Jahren aus. Das Gericht holt zum genauen Alter noch ein Gutachten ein.

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