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"Denkmalschutz steht geplantem Abbruch nicht entgegen"

Mannheim. Das Regierungspräsidium antwortet in Sachen O 4,4 dem Verein "Stadtbild". Unterschriftenaktion für den Erhalt ist per E-Mail möglich

24.02.2012 UPDATE: 24.02.2012 06:38 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden
Von Hans-Joachim Heinz

Mannheim. Die Aussage ist eindeutig: Der geplante Abbruch des leer stehenden Bankpalais in O 4, 4 auf den Planken mag zwar aus stadtbildpflegerischer Sicht zu bedauern sein, denkmalrechtliche Belange stehen dem Abbruchersuchen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) jedoch nicht entgegen. Dr. Johannes Wilhelm vom Referat 26 (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums

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