"Denkmalschutz steht geplantem Abbruch nicht entgegen"
Mannheim. Das Regierungspräsidium antwortet in Sachen O 4,4 dem Verein "Stadtbild". Unterschriftenaktion für den Erhalt ist per E-Mail möglich
Mannheim. Die Aussage ist eindeutig: Der geplante Abbruch des leer stehenden Bankpalais in O 4, 4 auf den Planken mag zwar aus stadtbildpflegerischer Sicht zu bedauern sein, denkmalrechtliche Belange stehen dem Abbruchersuchen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) jedoch nicht entgegen. Dr. Johannes Wilhelm vom Referat 26 (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums
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