80-jähriger "Geist- und Energieheiler" wegen Missbrauch verurteilt
Das Gericht ließ Gnade vor Recht walten und verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße.
Von Jörn Ludwig
Mosbach. "Lassen Sie Gnade vor Recht walten", bat der reumütige Angeklagte gestern Vormittag, bevor sich die 1. Große Strafkammer des Mosbacher Landgerichts zur Urteilsfindung zurückzog. Und die Richter ließen Gnade walten: Statt der von der Staatsanwältin geforderten dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilte die Kammer den 80-jährigen "Geist- und Energieheiler", der sich
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