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Schausteller scheitern im Streit um Sicherheitsnorm vor Gericht

Lüneburg (dpa) - Müssen Achterbahn, Riesenrad oder Krake auf Jahrmärkten schärferen Sicherheitsbestimmungen gerecht werden? Ja, hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung. Der unterlegene Achterbahn-Betreiber darf nicht in Revision gehen. In dem Verfahren ging es um die Anwendung einer EU-Norm: Bei der Übernahme in deutsches Baurecht war der europaweit geltende Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte in den Bundesländern gestrichen worden.

04.12.2015 UPDATE: 04.12.2015 22:36 Uhr 15 Sekunden

Lüneburg (dpa) - Müssen Achterbahn, Riesenrad oder Krake auf Jahrmärkten schärferen Sicherheitsbestimmungen gerecht werden? Ja, hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung. Der unterlegene Achterbahn-Betreiber darf nicht in Revision gehen. In dem Verfahren ging es um die Anwendung einer EU-Norm: Bei der Übernahme in deutsches Baurecht war

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