Schausteller scheitern im Streit um Sicherheitsnorm vor Gericht
Lüneburg (dpa) - Müssen Achterbahn, Riesenrad oder Krake auf Jahrmärkten schärferen Sicherheitsbestimmungen gerecht werden? Ja, hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung. Der unterlegene Achterbahn-Betreiber darf nicht in Revision gehen. In dem Verfahren ging es um die Anwendung einer EU-Norm: Bei der Übernahme in deutsches Baurecht war der europaweit geltende Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte in den Bundesländern gestrichen worden.
Lüneburg (dpa) - Müssen Achterbahn, Riesenrad oder Krake auf Jahrmärkten schärferen Sicherheitsbestimmungen gerecht werden? Ja, hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung. Der unterlegene Achterbahn-Betreiber darf nicht in Revision gehen. In dem Verfahren ging es um die Anwendung einer EU-Norm: Bei der Übernahme in deutsches Baurecht war
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