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Neue Pflegeausbildung ab 2020 - Bundestag stimmt Reform zu

Berlin (dpa) - Pflegekräfte für kranke Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen durchlaufen künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Im letzten Jahr können sie dann die bisherige, allgemeine Ausbildung fortführen oder sich auf Kinderkrankenpflege beziehungsweise Altenpflege spezialisieren. Auszubildende in der Pflege müssen künftig kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung. Nach langem Ringen beschloss der Bundestag das sogenannte Pflegeberufegesetz. Die Pflegehelferausbildung kann künftig auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden.

22.06.2017 UPDATE: 22.06.2017 12:51 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Pflegekräfte für kranke Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen durchlaufen künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Im letzten Jahr können sie dann die bisherige, allgemeine Ausbildung fortführen oder sich auf Kinderkrankenpflege beziehungsweise Altenpflege spezialisieren. Auszubildende in der Pflege müssen künftig kein Schulgeld mehr bezahlen,

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