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Klagen wegen Lärmschutz am Hauptstadtflughafen erfolglos

Berlin (dpa) - Die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen am neuen Hauptstadtflughafen BER sind aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Großen und Ganzen ausreichend. Es wies Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grundstückseigentümers ab, die sich auf die ursprünglich vom Planfeststellungsbeschluss prognostizierten - geraden - Flugrouten berufen hatten. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Flughafengesellschaft beim Schallschutz die aktuell geltenden, nach dem Start abknickenden Routen zugrunde gelegt habe, so die Richter.

08.12.2014 UPDATE: 08.12.2014 23:51 Uhr 16 Sekunden

Berlin (dpa) - Die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen am neuen Hauptstadtflughafen BER sind aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Großen und Ganzen ausreichend. Es wies Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grundstückseigentümers ab, die sich auf die ursprünglich vom Planfeststellungsbeschluss prognostizierten - geraden - Flugrouten berufen hatten. Es

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