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Gericht belässt Zschäpe-Anwältin auf ihrem Posten im NSU-Prozess

München (dpa) - Im NSU-Prozess muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe weiterhin mit ihren drei bisherigen Verteidigern auskommen, auch mit Anwältin Anja Sturm. Das Münchner Oberlandesgericht lehnte heute - wie allgemein erwartet - einen Antrag Zschäpes ab, die Anwältin von ihrem Amt als Pflichtverteidigerin zu entbinden. In der Entscheidung des Gerichts heißt es: Konkrete, hinreichende und nachgewiesene Anhaltspunkte dafür, dass das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich ist, gebe es nicht.

26.06.2015 UPDATE: 26.06.2015 16:06 Uhr 19 Sekunden

München (dpa) - Im NSU-Prozess muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe weiterhin mit ihren drei bisherigen Verteidigern auskommen, auch mit Anwältin Anja Sturm. Das Münchner Oberlandesgericht lehnte heute - wie allgemein erwartet - einen Antrag Zschäpes ab, die Anwältin von ihrem Amt als Pflichtverteidigerin zu entbinden. In der Entscheidung des Gerichts heißt es: Konkrete, hinreichende und

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