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Gericht: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Ravensburg (dpa) - Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden und sich auf eine Verordnung der Europäischen Union berufen, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei. Der Rechtsstreit ist damit aber nicht beendet. Die betroffene Brauerei Härle aus Baden-Württemberg will in Berufung gehen. Sie hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen.

25.08.2015 UPDATE: 25.08.2015 17:16 Uhr 18 Sekunden

Ravensburg (dpa) - Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden und sich auf eine Verordnung der Europäischen Union berufen, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei. Der Rechtsstreit ist damit aber nicht beendet. Die

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