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Bundesverwaltungsgericht erklärt Rundfunkbeitrag für rechtens

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Ihr entsprechendes Urteil verkündeten die Richter in Leipzig. Private Kläger hatten das aktuelle Beitragsmodell für ungerecht und verfassungswidrig gehalten. Die Richter entschieden: Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Auch in den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen erfolglos.

18.03.2016 UPDATE: 18.03.2016 10:56 Uhr 18 Sekunden

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Ihr entsprechendes Urteil verkündeten die Richter in Leipzig. Private Kläger hatten das aktuelle Beitragsmodell für ungerecht und verfassungswidrig gehalten. Die Richter entschieden: Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Der

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