Bundestag beschließt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe
Berlin (dpa) - Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig strafbar. Nach einer eindringlichen Debatte setzte sich im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf überraschend klar gegen heftigen Widerstand durch. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Der Abstimmung ohne Fraktionszwang war eine intensive Debatte vorausgegangen.
Berlin (dpa) - Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig strafbar. Nach einer eindringlichen Debatte setzte sich im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf überraschend klar gegen heftigen Widerstand durch. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar
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