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Bundestag beschließt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Berlin (dpa) - Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig strafbar. Nach einer eindringlichen Debatte setzte sich im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf überraschend klar gegen heftigen Widerstand durch. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Der Abstimmung ohne Fraktionszwang war eine intensive Debatte vorausgegangen.

06.11.2015 UPDATE: 06.11.2015 18:06 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig strafbar. Nach einer eindringlichen Debatte setzte sich im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf überraschend klar gegen heftigen Widerstand durch. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar

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