VGH verkündet Entscheidung zu Sondervermögen Anfang April
Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz wird seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Corona-Sondervermögens am 1. April verkünden. Das teilte der VGH am Montag in Koblenz mit. In dem Verfahren geht es darum, ob das im Jahr 2020 wegen der Pandemie und ihrer Folgen eingerichtete Sondervermögen verfassungsgemäß ist. Die Überprüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit in diesem sogenannten Normenkontrollverfahren hatte die AfD-Fraktion des Landtags in Mainz beantragt.
Koblenz (dpa/lrs) - Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz wird seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Corona-Sondervermögens am 1. April verkünden. Das teilte der VGH am Montag in Koblenz mit. In dem Verfahren geht es darum, ob das im Jahr 2020 wegen der Pandemie und ihrer Folgen eingerichtete Sondervermögen verfassungsgemäß ist. Die Überprüfung der verfassungsrechtlichen
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