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Gericht: Ex-Leibwächter von Bin Laden soll zurückkehren

Berlin (dpa) - Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als "grob rechtswidrig" dar, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Deshalb sei Sami A. unverzüglich in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens kündigte daraufhin an, dass es zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum Beschwerde gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss einlegen werde.

13.07.2018 UPDATE: 13.07.2018 23:48 Uhr 15 Sekunden

Berlin (dpa) - Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als "grob rechtswidrig" dar, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Deshalb sei Sami A. unverzüglich in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens kündigte daraufhin an,

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