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Eigentümer-Streit: BGH gibt Ferienwohnung-Vermieterin Recht

Karlsruhe (dpa) - Wohnungsbesitzer können das Vermieten an Feriengäste in einer gemeinsamen Wohnanlage nur mit Zustimmung jedes einzelnen Eigentümers nachträglich untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Streit aus Papenburg im Emsland entschieden. Dort will eine Frau ihre Wohnung an Touristen vermieten. Die anderen Eigentümer sind dagegen. In der Eigentümerversammlung beschlossen sie mit Dreiviertelmehrheit, dass Kurzzeit-Vermietungen künftig nicht mehr erlaubt sind. Dieser Beschluss über den Kopf der Betroffenen hinweg ist laut BGH aber rechtswidrig.

12.04.2019 UPDATE: 12.04.2019 10:38 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Wohnungsbesitzer können das Vermieten an Feriengäste in einer gemeinsamen Wohnanlage nur mit Zustimmung jedes einzelnen Eigentümers nachträglich untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Streit aus Papenburg im Emsland entschieden. Dort will eine Frau ihre Wohnung an Touristen vermieten. Die anderen Eigentümer sind dagegen. In der Eigentümerversammlung beschlossen

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