Abschiebung rechtswidrig: Sami A. soll zurück
Gelsenkirchen (dpa) - Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden nach Tunesien soll rückgängig gemacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die Abschiebung stelle sich als - so wörtlich - grob rechtswidrig dar und verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen. Sami A. war am Morgen nach Tunesien geflogen worden - trotz eines gerichtlichen Verbots. Der Beschluss war aber offenbar nicht rechtzeitig übermittelt worden.
Gelsenkirchen (dpa) - Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden nach Tunesien soll rückgängig gemacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die Abschiebung stelle sich als - so wörtlich - grob rechtswidrig dar und verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik
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