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Australien muss "Rucksacktouristen"-Steuer zurückzahlen

Brisbane (dpa) - Mehrere Zehntausend ausländische Rucksacktouristen, die sich ihren Urlaub in Australien mit Billig-Jobs finanziert hatten, können auf eine Rückzahlung der dortigen Finanzämter hoffen. Ein Bundesgericht in Brisbane erklärte die sogenannte "Backpacker"-Steuer für unzulässig. Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen aus acht Ländern, die sich mit einem "Working Holiday"-Visum Geld dazu verdienten, auf ihre Einkünfte eine 15-prozentige Abgabe zahlen. Die Entscheidung betrifft auch zahlreiche junge Leute aus Deutschland.

30.10.2019 UPDATE: 30.10.2019 13:54 Uhr 16 Sekunden

Brisbane (dpa) - Mehrere Zehntausend ausländische Rucksacktouristen, die sich ihren Urlaub in Australien mit Billig-Jobs finanziert hatten, können auf eine Rückzahlung der dortigen Finanzämter hoffen. Ein Bundesgericht in Brisbane erklärte die sogenannte "Backpacker"-Steuer für unzulässig. Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen aus acht Ländern, die sich mit einem "Working Holiday"-Visum Geld

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