Zeltlager Hintergrund
> Die gemeinsame Handlungsempfehlung des Sozialministeriums soll den Ablauf von Ferienfreizeiten unter entsprechenden Coronamaßnahmen regeln. Sie entstand zusammen mit weiteren freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und gilt nur, wenn sich das Infektionsgeschehen nicht ins Negative ändert. Denn laut der aktuellen Corona-Verordnung sind Ferienfreizeiten wie beispielsweise Zeltlager



