Frankfurt beschränkt E-Scooter im Innenstadtbereich
Die Stadt Frankfurt hat im Innenstadtbereich die Benutzung von E-Scootern massiv eingeschränkt. Künftig darf jeder gewerbliche Betreiber höchstens 1000 Leihgeräte aufstellen und muss dafür vorher einen Antrag bei der Stadt stellen. Bereitgestellt werden dürfen E-Scooter nur noch auf speziellen Parkplätzen.
![E-Scooter E-Scooter](/cms_media/module_img/1730/865072_1_detail_Mehrere_E-Scooter_stehen_auf_dem_Buergersteig..jpeg)
Frankfurt/Main (dpa) - Zudem dürfen Fahrten im gesamten Stadtgebiet nicht mehr in Fußgängerzonen, auf Brücken oder in Parks enden oder beginnen. Mit der Regelung will Hessens größte Stadt nach Angaben ihres Verkehrsdezernenten Stefan Majer (Grüne) vom Montag "gegen das Chaos auf Frankfurts Straßen und Plätzen" vorgehen.
Die Regel gilt zunächst für sechs Monate und soll dann auf ihre
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