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Gericht lehnt Klage gegen Verkürzung des Genesenenstatus ab

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer ungeimpften Krankenschwester gegen die Verkürzung ihres Genesenstatus abgelehnt. Die Richter in Mannheim begründeten dies in ihrem Beschluss vom Dienstag damit, dass der Antrag der Klägerin unzulässig sei, wie ein Sprecher mitteilte.

05.04.2022 UPDATE: 05.04.2022 16:34 Uhr 46 Sekunden
Medizinische Maske
Ein Mund-Nasenschutz liegt im Regen auf der Strasse.

Mannheim (dpa/lsw) - Die Frau aus dem Kreis Göppingen verfügt den Angaben nach über ein Genesenenzertifikat, das bis Ende Mai 2022 ausgestellt wurde. Da die Bundesregierung eine Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage beschlossen hatte und die Frau unter die seit dem 15. März geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht fällt, klagte sie auf Gewährung von Rechtsschutz.

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