Gericht lehnt Klage gegen Verkürzung des Genesenenstatus ab
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer ungeimpften Krankenschwester gegen die Verkürzung ihres Genesenstatus abgelehnt. Die Richter in Mannheim begründeten dies in ihrem Beschluss vom Dienstag damit, dass der Antrag der Klägerin unzulässig sei, wie ein Sprecher mitteilte.
Mannheim (dpa/lsw) - Die Frau aus dem Kreis Göppingen verfügt den Angaben nach über ein Genesenenzertifikat, das bis Ende Mai 2022 ausgestellt wurde. Da die Bundesregierung eine Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage beschlossen hatte und die Frau unter die seit dem 15. März geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht fällt, klagte sie auf Gewährung von Rechtsschutz.
Bei ihrer
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