Ökokonto Hintergrund
> Unter Ökokonto-Maßnahmen sind naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen zu verstehen, die freiwillig und auf Vorrat durchgeführt und später als Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden. Es wird zwischen bauplanungsrechtlichem und naturschutzrechtlichem Ökokonto unterschieden:
> Das bauplanungsrechtliche Ökokonto (wie in Hirschberg vorgesehen) ist im Baugesetzbuch geregelt und bezieht sich auf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für künftige Eingriffe durch die Bauleitplanung von Gemeinden. Es wird von den Kommunen geführt.
> Im naturschutzrechtlichen Ökokonto können vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von später erfolgenden Eingriffen in den Naturhaushalt (zum Beispiel durch Verkehrswegebau, Abbauvorhaben, Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich) angespart werden. Es wird bei den Unteren Naturschutzbehörden geführt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. ans