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Kreuzfahrt geplatzt - BGH klärt Entschädigungsanspruch

Karlsruhe (dpa) - Ihre Karibik-Kreuzfahrt fiel kurzfristig flach - welche Entschädigung den Touristen deshalb vom Reiseveranstalter zusteht, klärt heute der Bundesgerichtshof. Ein Urteil ist heute oder auch erst später möglich. Die Eheleute hatten drei Tage vorher erfahren, dass es auf dem Schiff gar keine Buchung für sie gab. Ersatzweise organisierten sie sich eine Mietwagen-Rundreise durch Florida. Die Mehrkosten möchten sie erstattet haben. Außerdem fordern sie rund 5000 Euro Entschädigung.

29.05.2018 UPDATE: 29.05.2018 02:23 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Ihre Karibik-Kreuzfahrt fiel kurzfristig flach - welche Entschädigung den Touristen deshalb vom Reiseveranstalter zusteht, klärt heute der Bundesgerichtshof. Ein Urteil ist heute oder auch erst später möglich. Die Eheleute hatten drei Tage vorher erfahren, dass es auf dem Schiff gar keine Buchung für sie gab. Ersatzweise organisierten sie sich eine Mietwagen-Rundreise durch

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