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Karlsruhe geht nicht gegen SPD-Mitgliedervotum zur GroKo vor

Karlsruhe (dpa) - Die SPD muss kein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts gegen ihren geplanten Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag mit der Union befürchten. Das oberste deutsche Gericht hat fünf Anträge gegen die Mitgliederbefragung ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das bestätigte ein Sprecher in Karlsruhe. Hintergrund der Eilanträge waren Zweifel, ob sich das Mitgliedervotum mit dem Prinzip der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lasse.

07.02.2018 UPDATE: 07.02.2018 16:48 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die SPD muss kein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts gegen ihren geplanten Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag mit der Union befürchten. Das oberste deutsche Gericht hat fünf Anträge gegen die Mitgliederbefragung ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das bestätigte ein Sprecher in Karlsruhe. Hintergrund der Eilanträge waren Zweifel, ob sich das

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