Plus Internet-Vertrag

Anbieter dürfen keinen Router vorschreiben

Wer einen neuen Internet-Vertrag abschließt, bekommt die notwendige technische Ausrüstung meist mit angeboten. Annehmen müssen Kunden das Angebot aber nicht. Oft kommen sie anders günstiger dabei weg.

26.08.2025 UPDATE: 26.08.2025 12:50 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht dazu verpflichtet, einen Router oder Modem zu nutzen, das der jeweilige Anbieter vorschlägt. Foto: Sina Schuldt/dpa-tmn​

Mainz. (dpa-tmn) Neuen Internet-Vertrag abgeschlossen? Egal, ob es sich dabei um VDSL, Kabel oder Glasfaser handelt: Verbraucherinnen und Verbraucher können immer selbst entscheiden, was für ein Endgerät (Modem oder Router) sie dazu nutzen wollen und sich damit nach eigenem Belieben ausstatten. Sie sind keineswegs dazu verpflichtet, ein Gerät zu nutzen, das der jeweilige Anbieter vorschlägt

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.