Anbieter dürfen keinen Router vorschreiben
Wer einen neuen Internet-Vertrag abschließt, bekommt die notwendige technische Ausrüstung meist mit angeboten. Annehmen müssen Kunden das Angebot aber nicht. Oft kommen sie anders günstiger dabei weg.

Mainz. (dpa-tmn) Neuen Internet-Vertrag abgeschlossen? Egal, ob es sich dabei um VDSL, Kabel oder Glasfaser handelt: Verbraucherinnen und Verbraucher können immer selbst entscheiden, was für ein Endgerät (Modem oder Router) sie dazu nutzen wollen und sich damit nach eigenem Belieben ausstatten. Sie sind keineswegs dazu verpflichtet, ein Gerät zu nutzen, das der jeweilige Anbieter vorschlägt
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