Weltstrafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Führer
2021 ergriffen die islamistischen Taliban in Afghanistan erneut die Macht. Opfer des Unrechtsregimes sind vor allem Frauen und Mädchen. Nun werden die Taliban-Führer international gesucht.

Den Haag (dpa) - Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle gegen führende Mitglieder der in Afghanistan herrschenden Taliban erlassen. Dem Taliban-Führer Haibatullah Achundsada und dem obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen wegen der Entrechtung von Frauen und Mädchen.
Seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 würden Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts verfolgt und ihnen Grundrechte und Freiheiten vorenthalten, begründen die Richter ihre Entscheidung.
Keine Rechte - keine Freiheiten
Nach Auffassung der Richter betreiben die Taliban eine Politik, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Zivilbevölkerung führt: Mord, Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung. Gerade Frauen und Mädchen werde das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Bewegungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorenthalten. Sie dürften nicht über ihren Körper bestimmen.
Auch andere Menschen seien Opfer dieser Politik, so die Richter, da die Taliban deren Ausdrucksformen von Sexualität oder Geschlechtsidentität nicht akzeptierten.
"Frauen und Mädchen aus der Öffentlichkeit entfernt"
Es sind die ersten Haftbefehle im Zuge der Ermittlungen gegen die Taliban. Die Anklage sprach von einem wichtigen Zeichen der Richter für die Rechte der Frauen und Mädchen. "Durch unter anderem den Entzug der Grundrechte auf Bildung, Privatsphäre und ein Familienleben durch die Taliban wurden afghanische Frauen und Mädchen zunehmend aus dem öffentlichen Leben entfernt", heißt es in einer Erklärung der Ankläger. Die Ermittlungen würden fortgesetzt.
Taliban weisen Vorwürfe zurück
Der Chefankläger des Weltstrafgerichts, Karim Khan, hatte im Januar die Haftbefehle beantragt. Daraufhin hatten die Taliban die Vorwürfe zurückgewiesen. Die strafrechtliche Verfolgung sei politisch motiviert und entbehre einer Rechtsgrundlage.
Der Strafgerichtshof verfügt nicht über eine eigene Polizeimacht und ist bei der Vollstreckung der Haftbefehle auf die Hilfe seiner Vertragsstaaten angewiesen. Sobald sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, muss ein Vertragsstaat sie festnehmen und dem Gericht übergeben.
Der Ankläger beruft sich auf zahlreiche Beweise wie Zeugenaussagen, offizielle Erlasse, Videos und Erklärungen der Taliban. Er hatte 2022 die Ermittlungen zu Verbrechen Afghanistan wieder aufgenommen.
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