Aktuell gilt in der Heidelberger Altstadt wie auch fast überall sonst in Baden-Württemberg die Landesregelung für Sperrzeiten: Demnach dürfen die Wirte ihre Gäste unter der Woche bis um 3 Uhr morgens, in den Nächten zum Samstag und Sonntag sogar bis 5 Uhr bewirten. Nur ganz wenige Lokale schöpfen die Zeiten sowohl unter der Woche als auch am Wochenende aus: der "Kleine Mohren", die Sonderbar,
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