Hintergrund Süddeutsche Erdgasleitung
> Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Fernleitungsnetzbetreiber dazu, in jedem geraden Jahr einen gemeinsamen, bundesweiten Netzentwicklungsplan zu erstellen. Der Plan muss laut Bundesnetzagentur alle Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für
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