Hintergrund - Sandhausen Stadt

27.09.2018 UPDATE: 27.09.2018 06:00 Uhr 51 Sekunden

Wann ist ein Ort eine Stadt?

Diese Frage ist in Baden-Württemberg in §5 der Gemeindeordnung geregelt, allerdings nicht bis ins letzte Detail. Es gibt zwei Wege.

1. Im zweiten Absatz heißt es zunächst: "Die Bezeichnung ,Stadt’ führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach bisherigem Recht zusteht." Das Stadtrecht ist also in diesen Fällen historisch begründet. In der Region rund um Heidelberg ist zum Beispiel der frühere Klosterstandort Schönau im Steinachtal eine "Stadt", obwohl der Ort nur rund 4500 Einwohner zählt.

2. Die Einwohnerzahl spielt bei der zweiten Möglichkeit zum Aufstieg zur Stadt eine entscheidende Rolle, auch wenn dies nicht eindeutig aus dem Gesetz hervorgeht: "Die Landesregierung kann auf Antrag die Bezeichnung ,Stadt’ an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen."

In Verwaltungsvorschriften wird dies jedoch präzisiert, wie Thorsten Koder vom Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises erklärt: Der Aufstieg zur Stadt ist erst ab 10.000 Einwohnern möglich - dies würde Sandhausen locker erfüllen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Hauptteil der Einwohner in einem "wesentlich geschlossenen Siedlungsgebiet" lebt. Auch hier hätte Sandhausen gute Karten. Ob jedoch auch ein "städtisches Gepräge" vorliegt, müssen Fachleute beurteilen. Eppelheim ist diesen Weg gegangen und wurde im Jahr 1998 zur Stadt.

Ab 20.000 Einwohnern gibt’s die Option zur Großen Kreisstadt. Der Rathauschef ist dann Oberbürgermeister. (cm)