Hintergrund Haldex Rechte der Beschäftigten
Arbeitsrechtlerin Beckhove zur geplanten Stilllegung bei Haldex
Arbeitsrechtlerin Beckhove zu den Rechten der Beschäftigten
Die Belegschaft von Haldex in Heidelberg wehrt sich gegen die Schließung des Standorts. Was können Vertreter der Arbeitnehmer dabei überhaupt ausrichten? "Eine Standortschließung stellt eine Betriebsänderung dar, über die das Unternehmen nicht allein entscheiden kann", erklärt Esther Beckhove, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Schwetzingen (Foto: ZG). Vielmehr müsse der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet und mit ihm zusammen beraten werden.
Um eine Standortschließung zu verhindern, könnten die Mitarbeiter dem Arbeitgeber viel anbieten, erklärt Beckhove: etwa Arbeitszeitreduzierung, zeitlich befristete unbezahlte Freistellung, Kurzarbeit oder Verzicht auf Lohnansprüche. "Sind diese Maßnahmen nach Ansicht des Unternehmens nicht ausreichend, kann der Betriebsrat eine Standortschließung letztlich nicht verhindern", so Beckhove. Dann könne der Betriebsrat nur versuchen, die Folgen für die Belegschaft abzumildern. Dennoch habe das Gesetz dem Betriebsrat erhebliche Rechte eingeräumt. So habe er mit darüber zu entscheiden, wann und in welcher Form die Stilllegung und der Personalabbau erfolgen sollen – ob also Aufhebungsverträge, der Übergang in eine Transfergesellschaft angeboten oder betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. "Außerdem verhandelt der Betriebsrat den Sozialplan." Er beinhaltet Regelungen, die die wirtschaftlichen Folgen des Arbeitsplatzverlusts abmildern sollen. (kla)