Hintergrund Grüne Dächer Neidenstein
Der Paragraf kam schon öfter in Zusammenhang mit dem Neidensteiner Baugebiet zur Sprache. Weder Umweltprüfung noch Ausweisung von Ausgleichsflächen sind nach dessen Anwendung notwendig. Ebenfalls beinhaltet der Paragraf Erleichterungen bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Vereinfacht bedeutet auch schneller, was vor allem die Bürgermeister freut, denn der Konkurrenzkampf unter den Kommunen um neue Einwohner im ländlichen Raum, durch die man sich eine Aufbesserung der Gemeindekasse erhofft, ist im vollen Gange.
2017 wurde der umstrittene Paragraf eingeführt, um dem Wohnungsmangel in Deutschland Herr zu werden. Mit diesem können Baugebiete bis 10.000 Quadratmeter Fläche am Ortsrand unkompliziert erweitert und somit im Schnelldurchlauf ausgewiesen werden. Doch dort, wo es Wohnungsmangel gibt, nämlich in Großstädten, wurde der Paragraf kaum angewandt, kritisieren einige Politiker und vor allem Umweltschützer. Die Folge sei ungebremster Flächenverbrauch, dem Kulturräume, Landwirtschafts- und Naturflächen zum Opfer fallen würden. Aktuell kann die Regelung nur noch für Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans genutzt werden, die schon 2019 förmlich eingeleitet wurden – so wie in Neidenstein. Im August hatte das Umweltbundesamt die Wirkung dieser Sonderregelung anhand von 250 Fällen aus 242 Gemeinden untersucht. Ergebnis: Der Paragraf wird "vor allem von kleineren, vielfach ländlich geprägten Gemeinden genutzt" – für Bauvorhaben in kleinem Maßstab mit geringer Dichte, die Freiflächen in besonderem Maße verstärkten. Der Paragrafen galt nur bis Ende 2019, soll aber zukünftig im Baugesetzbuch fest verankert werden. (bju)