Hintergrund Flowtrail Mosbach
Die Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg vom 1. 4. 2011 regelt naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen, die freiwillig und auf Vorrat vorgenommen und später als Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden. Die Gemeinde Neunkirchen hat ihre Maßnahmen wie die Anlage von artenreichen Wiesen, Anpflanzung von Heckenstreifen, Waldrefugien und
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