Hintergrund E-Scooter Heidelberg
> Rechtslage: E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 – mit Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – auf deutschen Straßen zulässig. Sie dürfen nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren.
> Verleihsystem: Die meisten E-Scooter befinden sich nicht in Privatbesitz, sondern werden von Verleihfirmen jeweils für einzelne Fahrten vermietet. Zur Nutzung benötigt man eine App auf dem Smartphone, über die man die Roller finden und mittels Scannen eines Barcodes auf den Fahrzeugen ausleihen kann. Mit den in der App hinterlegten Bankdaten wird die Fahrt automatisch bezahlt. Abgerechnet wird pro Minute, bei manchen Anbietern ist für jede Fahrt eine Grundgebühr fällig.
> In Heidelberg startete die Berliner Firma "Tier" als erster Anbieter der Elektroroller im August 2019. Nach und nach kamen weitere Firmen hinzu: "Bird" mit Sitz im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien, "Zeus" aus Dublin (Irland) und erst vergangene Woche "Lime", ebenfalls aus Kalifornien. Insgesamt gibt es auf den Straßen Heidelbergs rund 2000 E-Roller. (ani)