Hintergrund E-Scooter Heidelberg
> Rechtslage: E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 – mit Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – auf deutschen Straßen zulässig. Sie dürfen nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren.
> Verleihsystem: Die meisten E-Scooter befinden sich nicht in Privatbesitz, sondern werden von Verleihfirmen jeweils für einzelne Fahrten vermietet. Zur Nutzung benötigt man eine
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+