Hintergrund 4-Os-Römerpfad

04.03.2022 UPDATE: 04.03.2022 18:30 Uhr 31 Sekunden

In der jetzt übermittelten Verlautbarung des Amts heißt es im Wortlaut: "Das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit) hat auf Antrag folgende Änderung für den Sonderlandeplatz Schlierstadt-Seligenberg auf Grundlage von Paragraf 6 LuftVG in Verbindung mit Paragraf 49 LuftVZO genehmigt:

I. Am Sonderlandeplatz Schlierstadt-Seligenberg werden neben den bereits zugelassenen folgende Luftfahrzeuge zugelassen: 1. Flugzeuge bis MTOM 2000 Kilogramm; 2. die Luftfahrzeugtypen Pilatus Porter PC 6, Daher Kodiak 100 und Cessna C 208 Caravan.

II. An Sonn- und Feiertagen dürfen in Zeitraum von 11.30 bis 14 Uhr für eine Stunde keine Flugbewegungen durchgeführt werden (Mittagspause).

III. Zum Zwecke des regulären Fallschirmsprungbetriebs darf der Antragsteller dauerhaft gleichzeitig nur ein Luftfahrzeug unter Ziffer I. 2. einsetzen. Der Einsatz von Flugzeugen der Echo-Klasse (Höchstabfluggewicht 1,75 Tonnen) bleibt von dieser Regelung unberührt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe Klage erhoben werden."