Hintergrund 4-Os-Römerpfad
In der jetzt übermittelten Verlautbarung des Amts heißt es im Wortlaut: "Das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit) hat auf Antrag folgende Änderung für den Sonderlandeplatz Schlierstadt-Seligenberg auf Grundlage von Paragraf 6 LuftVG in Verbindung mit Paragraf 49 LuftVZO genehmigt:
I. Am Sonderlandeplatz Schlierstadt-Seligenberg werden neben den
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+