Prozess um Bewaffnung gegen Corona-Maßnahmen: Urteil möglich
Während der Pandemie soll sich eine Gruppe bewaffnet haben, um sich staatlichen Corona-Maßnahmen zu widersetzen. Der Prozess verlief nicht störungsfrei. Wird das beim Urteil anders?

Koblenz (dpa/lrs) - Im Prozess um die Gründung einer bewaffneten Gruppe zur Abwehr von Corona-Maßnahmen ist heute (9.30 Uhr) ein Urteil möglich. Neben der Gründung einer kriminellen Vereinigung und einer bewaffneten Gruppe werden den Angeklagten vor dem Landgericht Koblenz auch Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Die drei Angeklagten hätten sich spätestens im Februar 2021 zu
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