Das Glück hat zwei Kufen

21.01.2022 UPDATE: 27.01.2022 06:00 Uhr 56 Sekunden

Brauneck- und Wallbergbahnen: Bergfahrt täglich ab 8.45 Uhr, letzte Talfahrt 16.30 Uhr; Kosten: Erwachsene 13 Euro, Kinder 7 Euro, Leihrodel 7 Euro; Nutzung mit 2G-Nachweis (www.wallbergbahn.de, www.tegernsee.com)

Wildkogel-Arena Neukirchen/Bramberg: Auffahrt bis 16.15 Uhr und dienstags sowie freitags bis 18.30 Uhr, bis 22 Uhr beleuchtet; Kosten: Einzelfahrt für Erwachsene und Jugendliche 14 Euro, Kinder 7 Euro, Tageskarte 35 Euro, Kinder 17,50 Euro (www.wildkogel-arena.at)

Salzburger Sportwelt: 17 Rodelstrecken, längste Bahn: 6 km in Radstadt; täglich von 9.30 bis 17.30 Uhr,letzte Bergfahrt 16 Uhr; Kosten: Einzelfahrt für Erwachsene 17 Euro, Kinder 10 Euro, Rodelverleih 5 Euro plus 5 Euro Pfand (www.salzburgersportwelt.com)

Skiwelt Wilder Kaiser: täglich 8 bis 16 Uhr, Mittwoch bis Sonntag Abendbetrieb von 18.30 bis 21.30 Uhr; Kosten: Einzelfahrt 16 Euro, Kinder 8,50 Euro (www.wilderkaiser.info, www.skiwelt.at)

Savognin/Bivio/Albula: Einzelfahrt Erwachsene 10 Euro, Kinder 7 Euro, 4 Stunden 35 Euro, Kinder 19 Euro (www.valsurses.ch)

Grindelwald: Tagesschlittelpass: 55 Euro für Erwachsene und 28 Euro für Kinder, einfache Fahrt: 30 bzw. 15 Euro (www.jungfraubahn.ch, www.grindelwald. swiss)

Aktuelle Corona-Regeln: Für Österreich:

Im gesamten Wintersportgebiet, in Hotellerie und Gastronomie gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen) sowie Maskenpflicht. Aktuell gültige Einreisebestimmung nach Österreich: 2G plus PCR-Test (ausgenommen: dritte Impfung bereits erhalten, Schwangere und Kinder unter zwölf Jahren). Für die Schweizer Skigebiete: Nutzung der Bergbahnen auch ohne Zertifikat. Auf offenen Skiliften und in Sesselbahnen gilt keine Maskenpflicht, dafür in allen Innenräumen und in geschlossenen Transportmitteln wie Seil- und Gondelbahnen. Einreise: Der aktuell für alle Einreisenden geltenden Testpflicht kann durch einen negativen PCR-Test (bei Einreise nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (bei Einreise nicht älter als 24 Stunden) nachgekommen werden.