Attacke im Landtagswahlkampf

Angeklagter gibt Steinwurf auf Grünen-Landesspitze zu

Es sei ihr "schlimmster Moment" im bayerischen Landtagswahlkampf gewesen, hat Grünen-Fraktionschefin Schulze gesagt. Zum Prozessauftakt wegen eines Steinwurfs wird sie als Zeugin im Gericht erwartet.

29.10.2024 UPDATE: 29.10.2024 13:55 Uhr 1 Minute
Landtagswahlkampagne der Grünen
Das Grünen-Spitzenduo, Ludwig Hartmann und Katharina Schulze, waren im vergangenen Jahr während einer Wahlkampfkundgebung mit einem Stein beworfen worden. Beide wurden nicht verletzt. Der mutmaßliche Täter muss nun vor Gericht. (Archivbild)

Neu-Ulm (dpa) - Im Prozess um einen Steinwurf auf das bayerische Grünen-Spitzenduo Katharina Schulze und Ludwig Hartmann im Landtagswahlkampf 2023 hat der Angeklagte den Wurf eingeräumt. Er habe nicht die Absicht gehabt, Personen zu verletzen, hieß es von seiner Seite beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Neu-Ulm. In einer Erklärung bezeichnete er die Tat als "größten Fehler seines Lebens". Als Zeugin sollte am Dienstagnachmittag auch Schulze aussagen, die Landtagsfraktionsvorsitzende.

Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen bei Prozess

Dem zum Tatzeitpunkt 44-Jährigen droht eine Haftstrafe. Ihm werden versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Der Prozess begann unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen. Ein Gerichtssprecher begründete dies mit damit, dass die Landespolitikerin anwesend sein sollte und der Angeklagte der Reichsbürger- und Querdenkerszene zugeordnet wird.

Schulze und Hartmann blieben bei der Attacke im September 2023 unverletzt, da das Geschoss sie verfehlte. Laut Anklage wurde auch eine Gebärdendolmetscherin gefährdet, die mit den beiden Politikern auf der Bühne stand.

Schulze beschrieb die Situation später als ihren "schlimmsten Moment" während des Landtagswahlkampfs im vergangenen Jahr. Der Stein sei "aus dem Nichts" geflogen gekommen, als Hartmann und sie bei der Kundgebung unter freiem Himmel gerade mit Bürgern hätten ins Gespräch kommen wollen. Sie lasse sich davon aber nicht einschüchtern.

Politische Unzufriedenheit als Motiv

Bei der Kundgebung anwesende Polizisten nahmen den Mann fest. Dabei soll er sich massiv gewehrt und die Beamten auch verletzt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft in München hatte den Fall wegen der politischen Dimension des Verfahrens übernommen. Bei der Münchner Anklagebehörde ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt.

© dpa-infocom, dpa:241029-930-273558/1