Verfassungsgericht erklärt Paritätsgesetz in Brandenburg für nichtig

Potsdam (dpa) - Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt. Das teilte das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit. Das Gesetz schrieb vor, dass künftig abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Listen kandidieren müssen.

23.10.2020 UPDATE: 23.10.2020 10:18 Uhr 12 Sekunden

Potsdam (dpa) - Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt. Das teilte das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit. Das Gesetz schrieb vor, dass künftig abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Listen kandidieren müssen.

© dpa-infocom, dpa:201023-99-51823/1