Baden-Württemberg

Maskenpflicht in Schulen gilt jetzt "unabhängig von der Inzidenz"

Das Land verkündet "Sicherheitszäune" für das kommende Schuljahr.

29.08.2021 UPDATE: 30.08.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden
Länger als nur 14 Tage: Die Maskenpflicht auch im Klassenraum gilt in Baden-Württemberg zunächst zeitlich unbegrenzt – entgegen früherer Pläne. Foto: dpa

Von Sören S. Sgries

Stuttgart. Zwei Wochen, bevor in Baden-Württemberg die Sommerferien enden, wird immer deutlicher: Der hoffnungsvolle Wunsch der Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) von vor den Ferien, dass das Infektionsgeschehen überschaubar bleibe und daher eine Art neuer "Normalität" an den Schulen einkehren könne, wird sich nicht erfüllen. Zumindest nicht umfassend.

"Es ist ein Vorteil, dass wir die Entwicklung (in anderen Bundesländern) beobachten können, wenn Reiserückkehrer in die Schulen gehen", hatte Schopper Ende Juli im RNZ-Interview gesagt. Angesichts deutlich steigender Inzidenzen muss sie jetzt reagieren. Wie, das lässt sich in der neuesten Corona-Verordnung für die Schulen sehen, die am Freitagabend veröffentlicht wurde.

Ein Aspekt: die Maskenpflicht im Unterricht. Diese war in den letzten Schulwochen in den meisten Klassenzimmern außer Kraft getreten, weil die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 lag. Angekündigt hatte die Landesregierung aber schon lange, dass die ersten 14 Tage nach den Ferien – unabhängig von der Inzidenz – wieder der Mund-Nasen-Schutz gefordert sein werde. Danach, so die bisherige Erwartung, hätte der Unterricht aber wieder ohne Maske stattfinden können. Das ist nun nicht mehr so.

Zum einen lag zuletzt sowieso kein Landkreis mehr unter der maßgeblichen 35er-Marke. Auch nach der alten Verordnung hätte die Maskenpflicht also wieder gegriffen. Zum anderen hat die Landesregierung die bisherigen Regelungen aus der neuen Verordnung gestrichen. Die Maskenpflicht gilt jetzt "unabhängig von der Inzidenz", wie das Kultusministerium mitteilt. "Sie entfällt demnach auch nicht beim Unterschreiten eines früheren Schwellenwertes."

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Ausnahmen gibt es auf dem Pausenhof, beim Essen und Trinken, beim Sport und beim Musikunterricht. Auch Zwischen- und Abschlussprüfungen dürfen ohne Maske geschrieben werden – wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Der zweite "Sicherheitszaun", den die Regierung um die Kinder ziehen will, ist die Fortführung der Testpflicht. Zwei Schnelltests pro Woche sind für Kinder und Personal vorgesehen. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.

Lockerer als bisher sieht der Umgang mit positiven Testergebnissen aus: Selbst wenn ein Mitschüler infiziert sein sollte, muss nicht die ganze Klasse in Quarantäne. Stattdessen sieht die neue Linie des Landes vor, dass alle Schüler sich danach fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen. Auch dürfen sie in diesem Zeitraum nur im Klassenverbund unterrichtet werden. Ausnahmen gelten nach Angaben des Kultusministeriums etwa für Grundschüler und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Fernunterricht ist in der neuen Verordnung übrigens nicht mehr vorgesehen – mit Ausnahme von einzelnen Schülern, die sich per ärztlichem Attest von der Präsenzpflicht befreien lassen können. Für alle anderen gilt: Präsenz-Unterricht bleibt vorerst Standard. Jedenfalls gibt es keinen inzidenzgebundenen Automatismus mehr, der Fernunterricht ab einer bestimmten Schwelle vorschreibt.

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