Heidelberg

Stadt muss Sperrzeiten verlängern (Update)

Gericht pocht in schriftlicher Urteilsbegründung auf Verlängerung

25.09.2019 UPDATE: 25.09.2019 12:49 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Nachtschwärmer in der Unteren Straße in der Heidelberger Altstadt. Archiv-Foto: Philipp Rothe

Heidelberg. (RNZ/mare) Die Stadt Heidelberg muss die Sperrzeiten in der Altstadt verlängern. Darauf pocht das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun in seiner schriftlichen Begründung des Urteils vom 31. Juli 2019, die der Stadt am Mittwoch zugestellt wurde. Die Kneipen dürfen also bis 0 Uhr an Wochentagen - inklusive studentischer Donnerstag - sowie 2.30 Uhr an Wochenenden und Feiertagen öffnen.

Demnach seinen die Richter der Meinung, dass es in der Altstadt aufgrund des Lärmschutzes mindestens sechs Stunden Nachtruhe geben müsse. "Die Interessen der Gastronomen und Gaststättenbesucher an langen Öffnungszeiten müssten demgegenüber zurückstehen", schreibt das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung.

Die Zeiten und Maßnahmen, die der Gemeinderat in seiner Sperrzeitenverordnung im Juli 2018 festgelegt hatte, würden demnach den Lärm im Wohnbereich nicht so senken können, dass die Bewohner ihre ungestörte Nachtruhe hätten. Da der Gemeinderat so jahrelang die Schutzpflicht gegenüber den Einwohnern vernachlässigt habe, sei er nun in der Pflicht, zu handeln und die Sperrzeiten entsprechend zu verlängern.

Aber: Die Entscheidung, in welchen Bereiche der Altstadt in längeren Sperrzeiten gelten, liegt bei der Stadt. Der Anspruch der Bewohner auf längere Sperrzeiten umfasse so nur diejenigen Gaststätten, die für den Lärm verantwortlich seien, heißt es. "Aufgrund der besonderen Situation in der Kernaltstadt von Heidelberg und der beständigen Veränderungen beim maßgeblichen Fußgängerverkehr zwischen den einzelnen Gaststätten könne das Gericht den maßgeblichen Bereich nicht eindeutig bestimmen", schreibt das Gericht.

Da es noch weitere Auseinandersetzungen mit Einwohnern in der östlichen Altstadt gebe, kann die Stadt die Sperrzeiten im gesamten Geltungsbereich der Sperrzeitenverordnung verlängern.

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Das Urteil ist im Übrigen noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zugelassen.

Ort des Geschehens

Update: Mittwoch, 25. September 2019, 14.58 Uhr

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