Stadt legt vorsorglich Berufung gegen Urteil ein
Sobald schriftliche Begründung vorliegt - Für den Fall, dass der neue Gemeinderat mit dem Richterspruch hadert

Kein Bier mehr nach Mitternacht: Gegen die Entscheidung des Gerichts wird der Gemeinderat wohl Berufung einlegen. Foto: Hoene
Heidelberg. (dpa-lsw) Im Streit um die Lärmbelästigung in der Heidelberger Altstadt will die Stadtverwaltung vorsorglich Berufung gegen das jüngste Gerichtsurteil einlegen. Darin schreibt das Verwaltungsgericht Karlsruhe strengere Sperrzeitenregelungen als bisher vor, um den lärmgeplagten Bürgern im Ausgehviertel eine ausreichende Nachtruhe zu ermöglichen.
Die Stadt gehe in die Berufung,
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