"Recht auf Vergessen": Fast alle Anfragen "privat und persönlich"
Im Transparenz-Report von Google konnten Leser bislang den Eindruck gewinnen, dass besonders Kriminelle, Prominente und Politiker ein "Recht auf Vergessen" geltend machen. Eine Analyse von versteckten Google-Daten kommt nun zu einem anderen Ergebnis.
Berlin (dpa) - Der Großteil der Löschungs-Anfragen an Google zum "Recht auf Vergessen" fällt laut einem Bericht des unabhängigen Recherchebüros Correctiv in eine Kategorie, die vom Internet-Konzern selbst als "Privates und Persönliches" bezeichnetet wird. Mehr als 95 Prozent seien diesem Bereich zuzuordnen. Nur wenige Prozent der Löschanfragen beträfen schwere Verbrechen, Prominente und
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