Bahn muss beim Bahncard-Onlinekauf über Widerruf informieren
Beim Online-Kauf gibt es in der EU ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Aber gilt das auch für den Kauf von Bahncards? Und muss die Deutsche Bahn Verbraucher darüber informieren? Das höchste EU-Gericht hat gesprochen.
Luxemburg (dpa) - Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre Rechte informieren.
Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, dass es bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, urteilten die Luxemburg Richter am Donnerstag
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