Plus Zweiwöchiges Rücktrittsrecht

Bahn muss beim Bahncard-Onlinekauf über Widerruf informieren

Beim Online-Kauf gibt es in der EU ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Aber gilt das auch für den Kauf von Bahncards? Und muss die Deutsche Bahn Verbraucher darüber informieren? Das höchste EU-Gericht hat gesprochen.

12.03.2020 UPDATE: 12.03.2020 13:08 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
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Die Bahn muss beim Online-Kauf einer Bahncard ihre Kunden besser über ihre Rechte informieren, befand nun der Europäische Gerichtshof. Foto: Michael Kappeler/dpa

Luxemburg (dpa) - Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre Rechte informieren.

Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, dass es bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, urteilten die Luxemburg Richter am Donnerstag

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