Bundesgerichtshof setzt Werbung für Telemedizin enge Grenzen
Die sogenannte Telemedizin hat nicht zuletzt durch Corona einen Schub erlebt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs trübt die Euphorie in der Branche aber etwas.

Karlsruhe (dpa) - Zu pauschal angelegte Werbung für "digitale Arztbesuche" verstößt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen geltendes Recht.
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