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Bundesgerichtshof setzt Werbung für Telemedizin enge Grenzen

Die sogenannte Telemedizin hat nicht zuletzt durch Corona einen Schub erlebt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs trübt die Euphorie in der Branche aber etwas.

09.12.2021 UPDATE: 09.12.2021 15:08 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
Telemedizin
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss entscheiden, ob Werbung für «digitale Arztbesuche» per App bei Medizinern im Ausland zulässig ist. Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa

Karlsruhe (dpa) - Zu pauschal angelegte Werbung für "digitale Arztbesuche" verstößt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen geltendes Recht.

Dabei gehe es um Marktverhaltensregelungen, die dem Gesundheitsschutz dienten, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 146/20). Die Entscheidung bremst die Aufbruchstimmung

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