Plus Fristlos vs. ordentlich

BGH urteilt am 19. September zu Kündigung wegen Mietschulden

Karlsruhe (dpa) - Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt seit Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH). Zentrale Frage ist, ob es geht, dass der Vermieter bei Mietschulden fristlos und gleichzeitig auch noch ordentlich kündigt.

12.09.2018 UPDATE: 12.09.2018 05:13 Uhr 1 Minute
Fristlose Kündigung
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit den Folgen einer fristlosen Kündigung. Foto: Andrea Warnecke

Karlsruhe (dpa) - Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt seit Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH). Zentrale Frage ist, ob es geht, dass der Vermieter bei Mietschulden fristlos und gleichzeitig auch noch ordentlich kündigt.

Laut Deutschem Mieterbund ist das gängige Praxis, um sicherzustellen, dass der Mieter tatsächlich ausziehen muss. Ihr Urteil

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