BGH urteilt am 19. September zu Kündigung wegen Mietschulden
Karlsruhe (dpa) - Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt seit Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH). Zentrale Frage ist, ob es geht, dass der Vermieter bei Mietschulden fristlos und gleichzeitig auch noch ordentlich kündigt.
Karlsruhe (dpa) - Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt seit Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH). Zentrale Frage ist, ob es geht, dass der Vermieter bei Mietschulden fristlos und gleichzeitig auch noch ordentlich kündigt.
Laut Deutschem Mieterbund ist das gängige Praxis, um sicherzustellen, dass der Mieter tatsächlich ausziehen muss. Ihr Urteil
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